Das Auto Pickerl - §57A ÜberprüfungALLES RUND UM'S AUTO-PICKERL

RATSCHLÄGE & TIPPS

Dacia - Zündungsservice

WAS VORGESCHRIEBEN IST

Die § 57a Begutachtung – im Volksmund „Pickerlüberprüfung“ genannt – ist für jeden Pkw Pflicht. 

 

Der Gesetzgeber schreibt für alle Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen eine technische Untersuchung vor. Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.

Dacia Service

Alt Image C29

Im Rahmen der Begutachtung werden folgende Punkte überprüft:

  • Ausrüstung
  • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen 

 

Gratis-Check vor Ablauf der Herstellergarantie*

Im Zuge der ersten Pickerlüberprüfung bietet Ihnen Ihre Dacia-Fachwerkstätte eine kostenlose Funktionskontrolle mit dem Diagnosetester an. Und falls nötig, werden gleich alle erkennbaren Material- und Montagefehler noch im Rahmen der Herstellergarantie kostenlos behoben! 

 

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WAS IST DAS "PICKERL" ÜBERHAUPT?

Automechaniker arbeitet an Bremse

Das "Pickerl" ist der umgangssprachliche Begriff für die Begutachtungsplakette, die anzeigt, dass ein Fahrzeug die gesetzlich vorgeschriebene technische Überprüfung bestanden hat.

 

Ziel ist es, die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge auf Österreichs Straßen sicherzustellen.

WIE OFT MUSS MAN DAS PICKERL MACHEN?

Mann geht an parkenden Dacia Autos vorbei, im Hintergrund Haus mit Holzfassade

Für die meisten PKW, Kombis und Anhänger bis 3,5 Tonnen sowie seit 2020 auch für Mopeds und Motorräder gilt die sogenannte 3-2-1-Regel:

 

  • Erste Überprüfung: 3 Jahre nach der Erstzulassung
  • Zweite Überprüfung: 2 Jahre nach der ersten Begutachtung
  • Danach: Jedes Jahr

FRISTEN UND TOLERANZZEITRAUM: WIE LANGE DARF MAN ÜBERZIEZHEN?

Frau vor Bergkulisse, im Tal Nebel

Das Pickerl ist immer für den Monat gelocht, in dem die nächste Überprüfung fällig ist (bestimmt durch den Monat der Erstzulassung). Es gibt jedoch einen großzügigen Toleranzzeitraum:

 

  • Vorziehen: Die Überprüfung kann bis zu 1 Monat vor dem Fälligkeitsmonat gemacht werden.
  • Überziehen: Die Frist darf um bis zu 4 Monate nach dem Fälligkeitsmonat überzogen werden.

 

Beispiel: Ist das Pickerl mit "Juni" gelocht, kann die Überprüfung von Mai bis Ende Oktober durchgeführt werden.

 

WICHTIG: Dieser Toleranzzeitraum von vier Monaten gilt nur in Österreich! Bei Fahrten ins Ausland muss das Pickerl gültig sein.

Warten Sie nicht länger