Einen Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage müssen österreichische Arbeitsnehmer zahlen, wenn das Firmenauto auch privat genutzt wird. Dazu zählen auch Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort. Aus den CO2-Emissionen des Dienstwagens ergibt sich die Höhe des Zuschlags. Ist der Firmenwagen ein Hybridfahrzeug, zahlt man dementsprechend weniger als für ein Auto mit konventionellem Antrieb, für ein Elektroauto entfällt der Sachbezug vollständig, das bedeutet, die Privatnutzung ist für den Arbeitnehmer in diesem Fall kostenlos.
Grenzwerte für den Sachbezug
Für Firmenautos mit Erstzulassungsdatum ab 1. Jänner 2023 beträgt der CO2-Grenzwert 132 g/km (WLTP). Bei einem CO2-Ausstoß über 132 g/km (WLTP) sind 2 % der Anschaffungskosten pro Monat fällig, bis 132 g/km (WLTP) nur 1,5 %.
Der Grenzwert wird jährlich um 3 g CO2 abgesenkt. Ab 2024 sind Modelle mit einem CO2-Ausstoß bis 129 g/km im Rahmen der Steuerreform von einer Erhöhung des Sachbezuges ausgenommen. Für Modelle mit einem CO2-Ausstoß bis zu 129 g/km fallen 2024 nur 1,5% Sachbezug an.
Modelle mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km sind im Rahmen der Steuerreform vom Sachbezug ausgenommen.
Spring
0 g/km: Spring Extreme ELECTRIC 65, automatisches Untersetzungsgetriebe, 48 KW/65 PS
0 g/km: Spring ELECTRIC 45, 33 KW/44 PS
ab 127 g/km: Jogger TCe 110, 6-Gang-Schaltgetriebe, 81 KW/110 PS
ab 106 g/km: Jogger Hybrid 140, Multi-Mode-Automatikgetriebe, 104 KW/141 PS
ab 119 g/km: Sandero TCe 90, 5-Gang-Schaltgetriebe, 67 KW/91 PS
ab 120 g/km: Sandero SCe 65, 5-Gang-Schaltgetriebe, 49 KW/67 PS
ab 125 g/km: Sandero TCe 110, 6-Gang-Schaltgetriebe, 81 KW/110 PS
ab 131 g/km: Sandero TCe 90, CVT Automatik, 81 KW/110 PS
ab 119 g/km: Sandero Stepway TCe 90, 5-Gang-Schaltgetriebe, 67 KW/91 PS
ab 125 g/km: Duster dCi 115, 6-Gang-Schaltgetriebe, 85 KW/115 PS
ab 127 g/km: Jogger TCe 110, 6-Gang-Schaltgetriebe, 81 KW/110 PS
ab 106 g/km: Jogger Hybrid 140, Multi-Mode-Automatikgetriebe, 104 KW/141 PS
ab 119 g/km: Sandero TCe 90, 5-Gang-Schaltgetriebe, 67 KW/91 PS
ab 120 g/km: Sandero SCe 65, 5-Gang-Schaltgetriebe, 49 KW/67 PS
ab 125 g/km: Sandero TCe 110, 6-Gang-Schaltgetriebe, 81 KW/110 PS
ab 119 g/km: Sandero Stepway TCe 90, 5-Gang-Schaltgetriebe, 67 KW/91 PS
ab 125 g/km: Duster dCi 115, 6-Gang-Schaltgetriebe, 85 KW/115 PS
Hinweis: bei Auswahl von aufpreispflichtigen Ausstattungen kann sich der tatsächliche CO2-Wert ändern. Bitte beachten Sie, dass Motoren und Modelle im Laufe des Jahres Änderungen unterliegen können. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlichen Messverfahren (VO(EG)715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) im Rahmen der Typengenehmigung des Fahrzeugs auf Basis des WLTP-Prüfverfahrens erhoben. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Verbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs/Stroms durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, Fahrstrecke und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Abweichende Verbrauchswerte, CO2-Emissionen und Reichweiten können sich durch Mehrausstattungen und Zubehör (z. B. Reifen, Anhängerkupplung, Dachträger etc.) sowie Fahrstil, Geschwindigkeit, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Anzahl Mitfahrer, Zuladung, Auswahl Fahrprofil, Topografie uvm. ergeben. Diese Faktoren beeinflussen relevante Fahrzeugparameter wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie der Sachbezug berechnen sich nach CO2-Emissionen in g/km.
Je nachdem wie häufig das Firmenauto privat genutzt wird, unterscheidet man den Sachbezug zwischen dem vollen, den halben, und den Mini Sachbezug:
Werden mit dem Dienstauto mehr als 6000 Kilometer jährlich bzw. mehr als 500 Kilometer monatlich zurückgelegt, wird der volle Sachbezug fällig. Als Bemessungsgrundlage werden die tatsächlichen Anschaffungskosten des KFZ fällig, diese sind jedoch bei 48.000 Euro gedeckelt.
Wird der Firmenwagen weniger als 500 Kilometer monatlich bzw. 6000 Kilometer jährlich für private Zwecke genutzt, liegt ein halber Sachbezugswert vor. Das sind konkret bei nicht-schadstoffarmen Firmen-PKWs 1% bzw. maximal 480 Euro und bei schadstoffarmen Fahrzeugen 0,75% bzw. maximal 360 Euro.
Der sogenannte "Mini-Sachbezug" liegt vor, wenn das Firmenfahrzeug nur selten für Privatfahrten genutzt wird. Als Bemessungsgrundlage dienen hier die gefahrenen Kilometer, die auch hergenommen werden. Je nachdem, ob der CO2-Grenzwert überschritten oder nicht überschritten wird und ob das Fahrzeug von einem Chauffeur gefahren wird oder nicht, wird pro Kilometer ein bestimmter Cent-Betrag verrechnet. Um den Mini-Sachbezug vom halben Sachbezug abzugrenzen, werden diese Beträge nun mit der Anzahl der gefahrenen Kilometer multipliziert. Ist der ermittelte Wert nun weniger als die Hälfte des halben Sachbezugs, wird die vorliegende private Nutzung als Mini-Sachbezug gewertet.
So erfolgt die Ermittlung des Sachbezugs
Um nachzuweisen, dass nur ein halber oder ein Mini-Sachbezug vorliegt, muss der Arbeitnehmer die Privatnutzung des Firmenwagens mithilfe eines Fahrtenbuchs dokumentieren. Ein anderer Nachweis für die private Nutzung des KFZs sind auch Reiseberichte, in denen dienstliche Fahrten dokumentiert werden.
Weitere Einflussfaktoren auf den Sachwert
Gibt es von Seiten des Arbeitnehmers Kostenbeiträge in Bezug auf den Dienstwagen, vermindert sich der Sachbezugswert dementsprechend. Das können sowohl laufende Kosten sein, als auch eine Beteiligung des Dienstnehmers an den Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Spritkosten, die vom Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung übernommen werden, fallen nicht in diese Regelung
Entfall des Sachbezugs bei Elektroautos
Handelt es sich beim Firmenauto um ein KFZ mit rein elektrischem Antrieb, entfällt der Sachbezug vollständig. Das bedeutet, dass der Dienstnehmer den Dienstwagen privat nutzen kann, ohne dass ein Kostenbeitrag fällig wird. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für Elektroautos. Bei Hybridfahrzeugen wird also ein Sachbezug fällig und ist, wie auch PKWs mit regulärem Antrieb, von den CO2-Emissionen abhängig.
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