Ratgeber

Kling, Glöckchen, Klingelingeling: Weihnachtsschmuck fürs Auto

13.12.2022

Miniatur Auto mit Weihnachtsschmuck

Vor kurzem noch wärmten die Sonnenstrahlen unsere Haut – nun kuscheln wir uns bereits in dicke Winterjacken ein und denken über das Weihnachtsmenü nach. Für viele Mitmenschen darf während der besinnlichen Zeit der Weihnachtsschmuck fürs Auto nicht fehlen. Spätestens jetzt sieht man sie immer häufiger: blinkende Weihnachtsbäume, kleine Lichterketten und Nikolausmützen in oder am Fahrzeug. Sieht schön aus, ist aber in vielen Fällen nicht erlaubt.

Denn §20 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besagt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.1

 

Weihnachtsdekoration ist außerdem immer dann verboten, wenn sie nicht fest montiert ist. Das gilt sowohl für Deko im Innenraum des Autos als auch außen am Wagen. Dazu zählen also zum Beispiel Nikolausmützen für die Außenspiegel und jegliche lose Deko im Innenraum, wie etwa Rentiergeweihe für die Kopfstützen. Der Hintergrund: Der Definition nach ist weihnachtlicher Autoschmuck nichts anderes als Ladung. Und Ladung muss gesichert sein.

 

Lichterketten und leuchtende Tannenbäume mögen im und am Auto schön sein – allerdings bergen sie auch große Gefahren. Sie können andere Verkehrsteilnehmer zum Beispiel von wichtigen Warnzeichen im Straßenverkehr ablenken. Das gilt insbesondere im Bereich von Ampeln und Baustellen, vor allem in der Dunkelheit. Des Weiteren können die Reflexionen leuchtender Weihnachtsdeko auf der Windschutzscheibe auch den Fahrer selbst irritieren. 2

 

Weihnachtsschmuck fürs Auto: Das dürfen Sie anbringen

Die Strafen für Verstöße gegen die genannten Beleuchtungsvorschriften sind überwiegend moderat. Dennoch sollten Sie das erhöhte Unfallrisiko, das durch leuchtende Weihnachtsdeko im Auto entstehen kann, nicht leichtfertig in Kauf nehmen und auf jeden Fall vermeiden. Ein allgemeiner Verstoß kostet 5 Euro. Fahren trotz beeinträchtigter Sicht kostet 10 Euro. Das Anbringen einer unzulässigen Beleuchtungseinrichtung (zum Beispiel einer Lichterkette) schlägt mit 20 Euro zu Buche. Wer mit einem nicht vorschriftsmäßigem Fahrzeug fährt, muss 25 Euro bezahlen. Beeinträchtigt derjenige zudem die Verkehrssicherheit, steigt die Summe auf 80 Euro. 120 Euro sind es, wenn ein Unfall verursacht wird. 2

 

Als „nicht vorschriftsmäßig“ gilt übrigens jedes Auto, in oder an dem irgendeine Art von Lichtdeko befestigt ist. Denn laut StVZO dürfen nur die „vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein“. Und das sind eben nur die ab Werk installierten Scheinwerfer, Blinker und anderen Leuchten.2

 

Doch es muss ja nicht blinken, um Weihnachtsstimmung zu verbreiten. Alternativ können Sie Ihr Auto auch mit festlichen Aufklebern bestücken – sofern diese das Licht nicht reflektieren. Auch die rote Rentiernase ist prinzipiell in Ordnung. Bei Weihnachtsschmuck fürs Auto gilt aber in jedem Fall: Er darf weder die Sicht noch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und muss sicher befestigt sein. Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen dürfen natürlich nicht verdeckt werden.

 

(Stand 12/2022, Irrtümer vorbehalten)
 

1 Quelle: https://www.jusline.at
2 Quelle: https://www.gmx.at