Ratgeber

Winterkleidung im Auto: Sind Handschuhe & Co. erlaubt?

24.1.2023

Frau sitzt mit Winterjacke, Haube und Handschuhe im Auto und lehnt sich aus dem Auto

Winterkleidung im Auto kann die Fahrtüchtigkeit einschränken und somit zu einem echten Problem werden. Klar: Mantel, Mütze und dicke Handschuhe halten auch an klirrend kalten Tagen angenehm warm. Doch unter Umständen können sie zu einem echten Sicherheitsrisiko werden. Wir verraten, was der Gesetzgeber vorschreibt und warum es ratsam ist, im Auto auf dicke Jacke und sonstige Winterbekleidung zu verzichten.

Dieses Szenario kennt wohl jeder Autofahrer: An einem eisigen Wintermorgen erwartet einen beim Einsteigen ins Fahrzeug eine recht frostige Atmosphäre. Natürlich nur dann, wenn keine Standheizung an Bord ist, die den Innenraum vor Fahrtantritt auf ein angenehmes Klima vorheizt. Viele Autofahrer setzen sich daher in voller Wintermontur ans Steuer, um unterwegs nicht zu frieren. Denn schließlich dauert es ein paar Kilometer, bis der Motor die nötige Betriebstemperatur erreicht hat, um für wohlige Wärme zu sorgen.

 

Was viele nicht wissen: Winterkleidung im Auto kann im Fall der Fälle ein Sicherheitsrisiko bedeuten. So schränkt zum Beispiel eine dicke Jacke die Bewegungsfreiheit ein und beeinträchtigt möglicherweise sogar die Funktion des Sicherheitsgurts. Die Experten des ÖAMTC raten daher dringend davon ab, sich mit Winterjacken ans Steuer zu setzen: "Das kann allerdings gefährliche Folgen haben", weiß ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. "Gerade für Kinder kann es bei einem Unfall zu schweren, sogar tödlichen Verletzungen kommen, wenn sie dick eingepackt im Kindersitz mitfahren." 1

Winterkleidung im Auto: Kein Verbot für Handschuhe am Steuer, aber…

Und wie sieht es mit Handschuhen im Auto aus? Laut Straßenverkehrs-Ordnung, kurz StVO, ist die Benutzung von Handschuhen am Steuer nicht explizit untersagt. Doch wie so oft im Leben gibt es auch hier ein „Aber“. Wer sein Fahrzeug mit Handschuhen lenkt und in einen Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass ihm eine Mitschuld angekreidet wird.

 

Denn eventuell verstößt der Fahrzeugführer damit gegen § 3 Abs. 1 der StVO. Dieser besagt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.“3 Handschuhe können dazu führen, dass Autofahrer zum Beispiel vom Lenkrad abrutschen oder es nicht korrekt greifen. Die Folge: Die eigene Kfz-Versicherung kann argumentieren, dass den Fahrer eine Mitschuld trifft.2

 

Übrigens: Auch wenn es noch so kalt ist, sollten Autofahrer auf Wintermützen, Schal und klobige Winterstiefel verzichten. Sie beeinträchtigen die Sicht beziehungsweise erschweren die korrekte Bedienung von Gaspedal, Bremse und Kupplung. So wird Winterkleidung im Auto ganz schnell zum Sicherheitsrisiko.1

 

1 Quelle: www.oeamtc.at
2 Quelle: www.bussgeldkatalog.org
3 Quelle: www.ris.bka.gv.at

 

(Stand 1/2022, Irrtümer vorbehalten)