Mit dem Jahreswechsel kommen auf Autofahrerinnen und Autofahrer wieder einige Neuerungen zu – und die meisten bedeuten leider eine Verteuerung. Von NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer bis zur Vignette: Das sind die wichtigsten Änderungen, die 2023 auf Sie zukommen.

1. Erhöhung des CO2-Preises

Ab 1. Jänner steigt die CO2-Steuer, sie beträgt dann für einen Liter Diesel zehn Cent und für Benzin neun Cent. Die Co2-Bepreisung wird Jahr für Jahr angehoben. Im Oktober ist mit 30 Euro pro Tonne CO2 eingeführt worden, nächstes Jahr sind es 35.Der CO2-Preis wirkt sich auch direkt auf die Verbraucher aus, beispielsweise beim Tanken. Der durch die Erhöhung zu erwartende Preisanstieg fällt aber gering aus: Laut ÖAMTC wird Benzin um ca. 0,7 Cent je Liter teurer, Diesel um ca. 0,8 Cent je Liter. 2


2. Vignette 2023

Stichwort CO2: Die Grenzwerte zur Berechnung der Normverbrauchsabgabe und der motorbezogenen Versicherungssteuer für Neuzulassungen verändern sich. Damit wird beides ebenfalls teurer. Teurer wird auch die Autobahnvignette. Die Jahresvignette für ein Auto kostet beispielsweise 96,40 Euro – 2,60 Euro mehr als zuletzt. Die Autobahn-Vignette für 2023 ist purpurfarben und um 2,8% teurer als im Vorjahr. Erhältlich ist die Vignette in digitaler Form oder als klassische Klebe-Vignette, die Preise sind für beide Varianten gleich. 2


 

3. Höhere Kurzparkgebühren in Wien

Nach der Ausweitung der Kurzparkzonen auf nahezu das gesamte Stadtgebiet im März 2022 kommt 2023 die nächste Neuerung auf Wiener Autofahrer zu. In der Hauptstadt wird das Kurzparken um 15 Cent je halber Stunde teurer (Ausnahme: der 15-Minuten-Parkschein bleibt weiterhin kostenlos). 2



4. Motorbezogene Versicherungssteuer

Auch die motorbezogene Versicherungssteuer für neu zugelassene Pkw wird 2023 erhöht. Konkret werden die Abzugsbeträge für die Leistung und den CO2-Ausstoß gesenkt. Für Autos, die ab 1. Jänner erstmals zugelassen werden, wird die motorbezogene Versicherungssteuer somit folgendermaßen berechnet:

  • Für jedes Kilowatt über 62 (bisher: 63) sowie für jedes Gramm CO2-Ausstoß über 106 (bisher: 109) werden 8,64 Euro pro Jahr (= 0,72 Euro pro Monat) fällig.

  • Die Formel zur Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer für Pkw lautet somit: (Leistung in kW – 62) * 0,72 + (CO2 – 106) * 0,72 = monatliche Steuer

 

Alle Informationen rund um die motorbezogene Versicherungssteuer in Österreich sowie einen kostenlosen Online-Rechner finden Sie hier. 2


 

5. Klimabonus

Mit jeder Erhöhung der CO2-Bepreisung soll auch der Klimabonus steigen. Da der Klimabonus 2022 aber deutlich höher ausfiel als vorgesehen, um die enorm hohen Energiepreise abzufedern, wird es 2023 voraussichtlich weniger Geld geben als im Vorjahr. Zudem ist die Höhe des Klimabonus ab 2023 vom Wohnort abhängig. Eigentlich war für 2022 geplant gewesen, den Klimabonus in vier Stufen gestaffelt auszubezahlen: Je nach Hauptwohnsitz der Berechtigten sollte es 100, 133, 167 oder 200 Euro geben. Diese Beträge sind als Grundlage für die geplante Erhöhung 2023 anzusehen, die aber erst per Verordnung festgelegt werden muss. Wie hoch der Klimabonus 2023 konkret ausfallen wird, ist noch nicht bekannt. 2


 

6. Private Dienstwagennutzung

Beim Sachbezug bei der privaten Dienstwagennutzung kommt es 2023 zu einer Verschärfung. Für Firmenfahrzeuge, die in diesem Jahr erstmals zugelassen werden, sinkt der CO2-Grenzwert auf 132 g/km (bisher: 135 g/km). Für Fahrzeuge unter dieser Grenze fällt ab 1. Jänner 1,5 Prozent Sachbezug an (max. 720 Euro/Monat), für Fahrzeuge über dieser Grenze sind es 2 Prozent (max. 960 Euro/Monat). 2


 

7. Steuerliche Absetzbarkeit bei E-Autokauf

Und es gibt auch Veränderungen für Autofahrer anderer Art. Wer etwa für die Firma ein Elektroauto kauft, kann 15 Prozent des Preises als Investitionsfreibetrag steuerlich absetzen.1

 

 

(Stand 12/2022, Irrtümer vorbehalten)

1 Quelle: www.ooe.orf.at

2 Quelle: www.autorevue.at